Datenschutz bei der eigenen Homepage - auf was ist künftig zu achten?

Der Schutz von Daten wird in Deutschland groß geschrieben und betrifft durchaus auch kleine und überwiegend privat genutzte Homepages. Das Problem liegt in den Cookies, mit denen jeder Besucher einer Seite in Berührung kommt.

Die EU hat bereits im Mai 2011 ein Gesetz erlassen, das die Verwendung personenbezogener Daten im Internet regelt. Wirklich bewusst, was die Richtlinie erfordert, sind sich jedoch die wenigsten Homepagebetreiber.

Nur mit Einwilligung

So regelt das Gesetz beispielsweise, dass der Verwendung von Cookies erst durch den Besucher zugestimmt werden muss. Zudem muss für einen Besucher auf der Seite erklärt werden, in welcher Form Cookies eingesetzt und verwendet werden. Allerdings gibt es bereits Ausnahmen, die sich maßgeblich auf Onlineshops beziehen. Damit ein Einkaufskorb einem bestimmten Nutzer zuzuordnen ist, dürfen Cookies ohne Einwilligung genutzt werden. Einen Schlussstrich zieht das Gesetz jedoch unter die Spionage des Nutzerverhaltens. Solche Cookies benötigen eine deutliche Einverständniserklärung.  Offen bleibt auch, wie dies bei Vorlagen von Hostern aussieht, mit denen man  eine eigene Homepage erstellen kann. Für Infos zu diesen Angeboten bitte hier klicken.

Unklare Formulierungen

Wie das Gesetz letztendlich ausgelegt wird, ist bis heute unklar. Experten streiten sich beispielsweise darüber, ob ein Homepagebesuch beim Besuch aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen muss (Opt-in-Verfahren) oder ob dem Datenschutz bereits genüge getan ist, wenn der Nutzer über die Browsereinstellung die Cookies regeln kann. Sicher ist allerdings, dass eine Homepage jeden User auf die Verwendung von Cookies aufklären muss. Transparenz ist hier das Stichwort und diese muss stets gewahrt werden.

Nicht auf Länderebene umgesetzt

Noch wurde die EU-Richtlinie nicht in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt. Deutschland konnte sich noch nicht auf ein national gültiges Recht einigen. Dennoch dürfen sich User bereits auf die EU-Richtlinie berufen, ohne auf die deutsche Entscheidung zu warten. Wie erfolgsversprechend eine Meldung einer nicht transparenten Webseite beim der zuständigen Datenschutzbehörde bleibt, ist jedoch offen und fallabhängig. Es ist ratsam, sich selbst direkt der strengsten Richtlinie zu unterwerfen und so transparent wie möglich zu arbeiten. Über Pop-ups Webseitenbesucher über die Cookieverwendung aufzuklären, ist in keinem Falle falsch. PHP-Entwickler sollten sich hier ziemlich bald Lösungen überlegen, die die eigene Webseite rechtssicher gestaltet. 

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